Sturzprävention für Bad und Zuhause.
Unser Verfahren macht keramische Fliesen, Naturstein und glatte Oberflächen rutschfest. Die Behandlung ist eine präventive Schutzmaßnahme — nicht primär ein Design-Element. Es entsteht ein farbloser, leicht erhabener Oberflächenfilm, der den nötigen Halt bei Nässe gibt. Kein Belag, kein Fliesenaustausch, keine Bauphase.
- Substanzschonend — kein Eingriff in die Bausubstanz, nach 24 h Aushärtung wieder nutzbar
- Geprüfte Werte — Bewertungsgruppe B (DIN 51097) bzw. R10–R11 (DIN 51130)
- Eigene geschulte Monteure — deutschlandweite Anfahrt aus Brüggen
- Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse die Kosten komplett übernehmen — wir kümmern uns um den Antrag
Geprüfte Rutschhemmung — zwei Normen, ein Ziel.
Im Bad und in der Dusche bewegt man sich barfuß — hier gilt DIN 51097 mit den Bewertungsgruppen A, B, C. Auf Treppen und in gewerblichen Bereichen mit Schuhwerk gilt DIN 51130 mit den R-Werten. Wir liefern für jeden Bereich den passenden Wert — und prüfen ihn bei der Abnahme.
Die Pflegekasse erwartet eine deutliche, messbare Rutschhemmung — wir liegen mit unserem Verfahren regelmäßig im Bereich B (Barfuß) bzw. R10–R11 (Schuh).
Mindestwinkel 12° — geeignet für Bereiche mit geringem Wasseraufkommen.
Mindestwinkel 18° — Bad, Dusche, Wannen-Umfeld. Was wir typischerweise erreichen.
Mindestwinkel 24° — Schwimmbad-Umgang, gewerbliche Barfußbereiche.
So sieht das in Ihrem Bad aus
Vom Vor-Ort-Termin bis zum sicheren Bad — alle Schritte transparent dokumentiert. Klicken Sie sich durch die Phasen.
Wohnumfeld-Beratung
Kostenfreier Vor-Ort-Termin
Bevor wir überhaupt etwas behandeln, kommt unser Team zu Ihnen nach Hause — kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen die konkreten Fliesen, dokumentieren Sturzrisiken und besprechen, welche Flächen sinnvoll behandelt werden sollten. Bei Pflegegrad bereiten wir alle Unterlagen für den Pflegekassen-Antrag vor und reichen ihn für Sie ein.
Mit Pflegegrad: 0 € Eigenanteil möglich
Mit Pflegegrad 1 oder höher kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen. Nach Bewilligung rechnen wir — sofern die Kasse dies akzeptiert — direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir helfen beim kompletten Antragsweg — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Und weil es keine bauliche Veränderung ist, funktioniert die Behandlung auch in Mietwohnungen. Auf Wunsch entfernen wir sie später rückstandslos.
So bleibt die Wirkung dauerhaft
✓ Was unbedenklich ist
- Normale Haushaltsreiniger
- Allzweckreiniger
- Wasser und milde Seife
- Übliche Bad-Reinigungssprays
✗ Was vermieden werden sollte
- Starke Säure-Reiniger (z. B. WC-Reiniger pur auf Bodenfliesen)
- Stark alkalische Laugen-Reiniger
- Aggressive Industriereiniger
- Stahlwolle, Schmirgel
Spezialreiniger für die Wiederherstellung
Falls Sie die ursprüngliche Oberfläche wiederherstellen möchten — etwa als Vermieter beim Mieterwechsel oder bei einer kompletten Bad-Renovierung — bieten wir einen Spezialreiniger an, der die Behandlung gezielt entfernt.
Im Alltag wird er nicht benötigt. Für Vermieter und Hausverwalter ist es aber gut zu wissen, dass die Behandlung umkehrbar ist.
Zum Verfahren
Auf welchen Fliesen funktioniert das Verfahren?
Das Verfahren ist für die meisten keramischen Fliesen, Naturstein und ähnliche Oberflächen geeignet. Im Vor-Ort-Termin prüfen wir Ihre konkreten Fliesen.
Welche R-Werte werden erreicht?
Je nach Anwendungsbereich erreichen wir Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 (Barfußbereich) bzw. R10–R11 nach DIN 51130 (Schuhbereich). Im Pflegekontext werden diese Werte als Mindeststandard akzeptiert — das genügt für eine deutliche Sicherheitssteigerung im Bad.
Wie lange dauert die Behandlung wirklich?
Ein Standard-Bad ist im Regelfall an einem Montagetag erledigt. Nach rund 24 Stunden Aushärtung — also ab dem nächsten Tag — können Sie das Bad wieder nutzen. In den ersten fünf Tagen bitte nicht scheuern und keine scharfen Reiniger verwenden.
Womit darf ich danach reinigen?
Mit allen normalen Haushaltsreinigern. Vermeiden sollten Sie aggressive Chemikalien wie starke Säure- oder Laugenreiniger — diese können die Wirkung über die Zeit schwächen.
Kann ich die Behandlung rückgängig machen?
Ja. Auf Wunsch liefern wir einen Spezialreiniger, der die ursprüngliche Oberfläche wiederherstellt — relevant z. B. für Vermieter beim Mieterwechsel.
Geht das auch in einer Mietwohnung?
Ja. Da es sich um keine bauliche Veränderung handelt — die Fliese selbst bleibt erhalten — funktioniert das Verfahren auch in Mietwohnungen. Auf Wunsch entfernen wir die Behandlung später rückstandslos.
Klingt gut? Lassen Sie uns Ihre Fliesen prüfen.
Vor-Ort-Termin kostenfrei und unverbindlich.