Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 € — wir beantragen ihn für Sie.
Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse den vollen Festpreis von 3.523 € übernehmen — als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI. Pflegegrad 1 reicht. Wir übernehmen den Antrag vollständig, kostenfrei und beginnen erst nach Bewilligung mit der Behandlung.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme übernehmen — für rutschhemmende Bodenbeschichtung in Bad, Dusche oder Treppe — ab Pflegegrad 1, in Eigentum und Mietwohnung gleichermaßen. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt werden. Die Pflegekasse hat 3 Wochen Bearbeitungszeit (5 Wochen bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst). Wir bei Rutschfest 365 übernehmen den vollständigen Antrag kostenfrei: Begründung, Festpreis-Angebot, Korrespondenz mit der Kasse, bei Bedarf Widerspruch. Behandlung erst nach schriftlicher Bewilligung.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Anspruchsberechtigt ist jeder, der einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat und in der eigenen Wohnung oder einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt. Wichtig: Der Zuschuss ist eine einkommensunabhängige Leistung — Einkommen und Vermögen werden nicht geprüft.
Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen reicht für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereits Pflegegrad 1. Die Höhe des Zuschusses ist bei Pflegegrad 1 identisch zur Höhe bei Pflegegrad 5: bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Auch Mieter können den Zuschuss erhalten — die Beschichtung wird auf die vorhandene Fläche aufgetragen — ohne Eingriff in die Bausubstanz, sodass eine Vermieter-Genehmigung formal nicht erforderlich ist (eine Information empfehlen wir trotzdem als gute Praxis).
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 € (also 16.720 €) betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig auf die Versicherten aufgeteilt.
Was, wenn noch kein Pflegegrad da ist?
Pflegegrad 1 ist mit überschaubarem Aufwand zu bekommen, wenn körperliche oder kognitive Einschränkungen vorliegen. Bei vielen Älteren mit Sturz-Risiko wird Pflegegrad 1 ohnehin spätestens nach dem ersten Krankenhausaufenthalt anerkannt. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, helfen wir kostenfrei beim Pflegegrad-Antrag mit — und beantragen die rutschhemmende Maßnahme im selben Schritt.
4.180 € pro Maßnahme — auch mehrfach
Die maximale Zuschuss-Höhe beträgt 4.180 € pro Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI. Dieser Betrag wurde mit der Pflegereform 2025 von vorher 4.000 € erhöht und bleibt 2026 unverändert. Da unser Festpreis 3.523 € beträgt, liegt er unter dem Maximum — bei Bewilligung in voller Höhe entsteht kein Eigenanteil.
Wichtig: Der Zuschuss ist nicht auf eine einmalige Nutzung pro Leben begrenzt. Wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich verändert — etwa durch einen höheren Pflegegrad, eine neue Erkrankung oder veränderte Wohnsituation — können Sie einen weiteren Antrag stellen, auch wenn die 4.180 € früher schon einmal genutzt wurden.
Beispiel: Wenn 2024 ein Treppenlift bezuschusst wurde und 2026 das Bad rutschsicher gemacht werden muss, weil sich Ihre Mobilität weiter verschlechtert hat, ist das ein neuer Anspruch. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
In 5 Schritten zur Bewilligung
So sieht der gesamte Prozess aus — von der ersten Anfrage bis zur fertigen Behandlung. Sie haben in jedem Schritt einen festen Ansprechpartner bei uns.
- 1
Anfrage bei uns
Sie schicken uns ein paar Eckdaten — Pflegegrad, Wohnsituation, Anliegen.
- 2
Vor-Ort-Termin & Festpreis
Wir prüfen Ihre Fliesen, klären Wirksamkeit und geben Ihnen den schriftlichen Festpreis (3.523 €).
- 3
Antrag bei der Pflegekasse
Wir formulieren die Begründung nach §40 Abs. 4 SGB XI und reichen Festpreis-Angebot, Maßnahmenbeschreibung und ggf. Pflegegutachten ein.
- 4
Bewilligung abwarten
3 Wochen Frist (5 Wochen, wenn der Medizinische Dienst Ihre Wohnsituation begutachtet). Meldet sich die Kasse nach Ablauf der Frist gar nicht und nennt auch schriftlich keinen Grund, kann Ihr Antrag automatisch als genehmigt gelten (sogenannte Genehmigungsfiktion). Ob das bei Ihnen wirklich greift, prüfen wir für Sie.
- 5
Behandlung & Abrechnung
Erst nach Bewilligung: Wir führen die Behandlung durch unsere eigenen geschulten Monteure (deutschlandweite Anfahrt aus Brüggen, 1 Arbeitstag) durch. Die Rechnung geht direkt an Ihre Pflegekasse, sofern diese die Direktzahlung akzeptiert.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse hat per Gesetz 3 Wochen Zeit für die Entscheidung. Wenn der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung der häuslichen Situation eingeschaltet wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Diese Fristen beginnen mit dem vollständigen Eingang aller Unterlagen.
Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, ist sie verpflichtet, dies schriftlich mitzuteilen. Tut sie das nicht, kann die beantragte Leistung nach den gesetzlichen Voraussetzungen als genehmigt gelten — die sogenannte Genehmigungsfiktion. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüfen wir sorgfältig, bevor wir darauf aufbauen.
In der Praxis sehen wir Bearbeitungszeiten zwischen 10 und 25 Werktagen. Komplexe Fälle (mehrere Pflegegrade im Haushalt, ungewöhnliche Wohnsituation) können länger dauern. Wir beobachten den Fristverlauf für Sie und intervenieren proaktiv, wenn die Frist überschritten wird.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie haben einen Monat Zeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen. In der Praxis werden viele Erstablehnungen im Widerspruchsverfahren noch positiv entschieden — vor allem dann, wenn die Begründung des Widerspruchs konkret auf den Pflegealltag und die Sturz-Gefährdung Bezug nimmt.
Häufige Ablehnungsgründe und wie wir damit umgehen:
- "Nicht erforderlich für die Pflege": Wir argumentieren mit konkreter Sturz-Gefährdung — Statistik zeigt, dass über 80 % aller Stürze im Alter zu Hause passieren, der häufigste Ort ist das Bad.
- "Vor Antragstellung umgesetzt": Tritt bei uns nicht auf — wir behandeln grundsätzlich erst nach Bewilligung.
- "Maßnahme nicht förderfähig": Hier verweisen wir auf vergleichbare bewilligte Fälle und die Definition wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach §40 Abs. 4 SGB XI.
- "Pflegerelevanter Bezug fehlt": Wir ergänzen ärztliche Stellungnahme oder Pflegeberatungsbericht.
Den Widerspruch legen Sie selbst ein (Frist: ein Monat) — wir liefern Ihnen dafür kostenfrei alle Fakten, Unterlagen und die nachgeschärfte Begründung zu. Unabhängige Unterstützung bieten außerdem Sozialverbände wie VdK oder SoVD.
Häufige Fragen zum Pflegekassen-Antrag
Wie hoch ist der Zuschuss 2026? +
Welcher Pflegegrad ist nötig? +
Was ist die Genehmigungsfiktion? +
Kann der Zuschuss mehrmals beantragt werden? +
Was kostet die Antrag-Hilfe von Rutschfest 365? +
Funktioniert das auch in einer Mietwohnung? +
Wir melden uns innerhalb 24 Stunden
Tragen Sie ein paar Eckdaten ein — Pflegegrad, Wohnsituation, Anliegen. Wir melden uns mit den nächsten konkreten Schritten und übernehmen die Antrag-Stellung kostenfrei.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Diese Seite basiert auf den folgenden Gesetzen und offiziellen Veröffentlichungen. Letzte Aktualisierung: 2026-04-29.
- §40 Abs. 4 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Gesundheit: „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung". bundesgesundheitsministerium.de
- §40 Abs. 7 SGB XI — Entscheidungsfristen der Pflegekasse (drei bzw. fünf Wochen). gesetze-im-internet.de
- Pflegereform 2025: Erhöhung des Maximalbetrags von 4.000 € auf 4.180 €. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), in Kraft 01.07.2025.