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Pflegekasse

Pflegekassen-Zuschuss 2026: Bis zu 4.180 € für ein rutschfestes Bad

Wer Pflegegrad 1 oder höher hat, kann von der Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss erhalten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. So funktioniert der Antrag.

Aktualisiert: Anna-Christin Thedens 9 Min. Lesezeit
Pflegekassen-Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI

Stürze im Bad sind die häufigste Unfallursache bei älteren Menschen — und sie führen jährlich zu Tausenden vermeidbaren Pflegefällen. Glücklicherweise gibt es einen wichtigen Hebel, um das Risiko zu reduzieren: Den Zuschuss nach §40 Abs. 4 SGB XI für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Damit übernimmt die gesetzliche Pflegekasse Maßnahmen, die das Wohnen sicherer machen — und das schließt eine rutschhemmende Beschichtung von Fliesen, Wannen und Duschen ausdrücklich ein.

In diesem Beitrag erklären wir, wer den Zuschuss bekommt, wie hoch er ausfällt, wie der Antrag funktioniert — und was bei einer Beschichtung von einem Fachbetrieb wie Rutschfest 365 für Sie kostenfrei mit übernommen wird.

Was ist der §40 SGB XI eigentlich?

Der Paragraph 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs XI regelt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Die rechtliche Idee dahinter: Wenn Pflegebedürftige durch bauliche Anpassungen länger zu Hause bleiben können, entlastet das langfristig die Pflegekassen — eine ambulante Versorgung kostet weniger als ein Heimplatz, und die Lebensqualität ist meist höher.

Konkret übernimmt die Pflegekasse damit Maßnahmen, die:

  • die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern
  • eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen
  • die Sicherheit des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld erhöhen

Eine rutschhemmende Beschichtung erfüllt mindestens zwei dieser Kriterien — daher die anerkannte Förderfähigkeit.

Wer bekommt den Zuschuss?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 oder höher. Das gilt auch:

  • bei Pflegegrad 1 — dem niedrigsten Pflegegrad (das wird oft übersehen, ist aber explizit so im Gesetz)
  • in Mietwohnungen — die Beschichtung verändert die Substanz nicht, daher ist meist keine Vermieter-Zustimmung nötig (Details siehe unten)
  • mehrfach, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert (z.B. Pflegegrad-Erhöhung, neuer pflegebedürftiger Mitbewohner)

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beauftragung der Maßnahme stellen. Wer schon beschichten lässt und dann den Zuschuss beantragt, geht meistens leer aus — die Pflegekasse erstattet keine bereits durchgeführten Maßnahmen rückwirkend.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss liegt aktuell bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme und versicherter Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt erhöht sich die Summe entsprechend — gedeckelt bei 16.720 € pro Wohneinheit, wenn vier oder mehr Pflegebedürftige zusammenleben (typisches Beispiel: WG für Senioren oder Pflege-Wohngemeinschaft).

Die genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt — die 4.180 € sind die Obergrenze, nicht die Pauschale. Maßgeblich sind die nachgewiesenen Kosten der Maßnahme.

Unsere Standardpauschale für ein komplettes Bad liegt bei 3.523 € brutto. Das bedeutet konkret:

  • Pflegekasse erstattet bis zu 4.180 € (im Rahmen unserer Maßnahme)
  • Wir berechnen 3.523 €
  • Eigenanteil bei voller Bewilligung: 0 € — die realen Kosten der Maßnahme liegen innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Bei kleineren Maßnahmen (nur Dusche, nur Wannen-Boden) liegen wir entsprechend niedriger; auch dort meist deutlich unter dem Maximum, sodass nur in Ausnahmen ein Eigenanteil entsteht.

Was bedeutet “präventive Maßnahme”?

Die Pflegekasse zahlt nur, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Eine rutschhemmende Beschichtung erfüllt das in zweifacher Weise: Sie reduziert das Sturzrisiko vor dem nächsten Unfall (Prävention) und ermöglicht Pflegebedürftigen, sich sicherer und selbstständiger im Bad zu bewegen.

Genau deshalb ist eine sorgfältige, fachlich fundierte Sturzrisiko-Analyse durch einen geschulten Beratungspartner so wichtig — die Pflegekasse will wissen:

  • Wurde individuell geprüft, wo das Sturzrisiko liegt?
  • Welche Flächen sind kritisch (R-Wert-Messung)?
  • Ist eine Beschichtung die geeignete Maßnahme für diese Person?
  • Gibt es alternative oder ergänzende Maßnahmen (Haltegriffe, Duschsitz)?

Ohne diese Analyse fehlt dem Antrag die wichtigste Grundlage. Eine konkrete, individuelle Begründung ist der wichtigste Faktor bei der Prüfung durch die Pflegekasse.

Wie läuft der Antrag — Schritt für Schritt

1. Kontaktaufnahme bei Rutschfest 365

Telefon, Mail oder Online-Formular — wir melden uns binnen 24 Stunden zurück und vereinbaren einen Termin für die Vor-Ort-Beratung. Diese ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

2. Vor-Ort-Beratung durch unseren Beratungspartner

Wir kommen zu Ihnen. Wir schauen uns das Bad an, vermessen den R-Wert der Fliesen mit einem geeichten Messgerät, dokumentieren mit Fotos und besprechen mit Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Sie erhalten ein schriftliches Festpreis-Angebot.

3. Sturzrisiko-Analyse mit individuellem Maßnahmenplan

Wir erstellen die Begründung für die Pflegekasse — mit Foto-Dokumentation, R-Wert-Messung und individueller Risiko-Einschätzung. Diese fachliche Begründung ist der Schlüssel zur Bewilligung.

4. Antragsstellung bei der Pflegekasse

Wir füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus, fügen unsere Begründung bei und reichen alles bei der Pflegekasse ein. Sie unterschreiben nur — den Rest übernehmen wir.

5. Bewilligung abwarten

Die Kasse entscheidet grundsätzlich binnen 3 Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes binnen 5 Wochen. Wir bleiben dran und kümmern uns um Rückfragen der Kasse.

6. Durchführung der Maßnahme

Nach schriftlicher Zusage rücken unsere geschulten Monteure an — meist an einem Arbeitstag. Das Bad ist abends wieder benutzbar.

7. Direktabrechnung mit der Pflegekasse

Nach Bewilligung rechnen wir — sofern die Kasse dies akzeptiert — direkt mit ihr ab.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bei nicht bewilligten Anträgen entstehen Ihnen keine Kosten — wir arbeiten erst nach Zusage der Pflegekasse. Sie haben damit keinerlei finanzielles Risiko.

Sollte ein Antrag dennoch abgelehnt werden, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Widerspruch sinnvoll ist. Viele Erstablehnungen werden im Widerspruchsverfahren noch positiv entschieden — meist, weil die Begründung nachgebessert und konkretisiert wird.

Mietwohnungen: Was ist zu beachten?

Eine rutschhemmende Beschichtung verändert die Substanz der Fliese nicht — sie liegt mikroskopisch dünn auf der Oberfläche und ist optisch fast unsichtbar. Damit handelt es sich rechtlich um eine nicht-substanzielle Maßnahme, die typischerweise keine Genehmigung des Vermieters erfordert.

In der Praxis empfehlen wir trotzdem, den Vermieter kurz schriftlich zu informieren — das vermeidet späteren Ärger und ist Teil unseres Standardprozesses (Mustermail bekommen Sie von uns).

Häufige Fragen

Muss ich Privatpatient sein? Nein — der Zuschuss gilt für gesetzliche und private Pflegeversicherte gleichermaßen.

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe? Dann lohnt sich vorab ein Antrag auf Pflegegrad. Wir können auch dabei beraten — der Medizinische Dienst (MD) kommt zur Begutachtung, was nicht aufwändig ist.

Reicht der Zuschuss für ein komplettes Bad? In den meisten Fällen ja — siehe Beispielrechnung oben. Bei sehr großen oder besonders aufwändigen Bädern kann es einen Eigenanteil geben.

Bekomme ich das Geld auf mein Konto? Nach Bewilligung rechnen wir — sofern die Kasse dies akzeptiert — direkt mit ihr ab.

Beratung anfragen

Wenn Sie überlegen, ob die Maßnahme bei Ihnen oder Ihren Angehörigen sinnvoll ist, vereinbaren Sie eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung — wir besprechen die Voraussetzungen, schauen uns das Bad gemeinsam an und kümmern uns um den kompletten Pflegekassen-Antrag.

Direkt sprechen? 02156 9749075 — Mo–Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Quellen und weiterführende Informationen

Fachliche Prüfung: Dieser Beitrag wurde am von Anna-Christin Thedens auf inhaltliche Korrektheit geprüft.
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Anna-Christin Thedens Geschäftsführerin Rutschfest 365 GmbH, Pflegekassen-Beratung

Anna-Christin Thedens berät seit Jahren Familien zu Pflegekassen-Anträgen und ist gemeinsam mit Jan Keiter Inhaberin eines Hauswirtschaftsbetriebs. Bei Rutschfest 365 verantwortet sie die Familien-Beratung und die Antragstellung bei den Pflegekassen.

Wir prüfen vor Ort, schicken Ihnen einen Festpreis und helfen beim Pflegekassen-Antrag.